JETZT UMSTEIGEN UND BIS ZU 6.000,- € SCHARFI-GESPART-RABATT SICHERN

Es wird Zeit, an die Zukunft zu denken. Der Kauf eines neuen ŠKODA FABIA bietet Euch gerade jetzt viele Vorteile. Unsere aktuellen Modelle sind attraktiver und innovativer denn je, ihr Preis-Wert-Verhältnis ist unschlagbar und die Wechselprämien auf das Nachfolgemodell so hoch wie nie zuvor.

Kommt gerne bei uns vorbei. Wir führen einen Gebrauchtwagen-Check durch, damit Ihr wisst, wie fit Euer jetziger ŠKODA tatsächlich noch ist.

 

Unser Privat-Finanzierungsangebot1
ŠKODA FABIA SOLEIL 1.0 TSI 70kW (95 PS)
Fahrzeugpreis
inkl. 6.000,- € SCHARFI-GESPART-RABATTLackierung: Quarz-Grau Metallic
Ausstattung: 16 Zoll Leichtmetallfelgen Vigo, 2x USB im Fond+Mittelarmlehne vorn, Ausstattungspaket Infotainment (Bluetooth, Navi Amundsen), Ausstattunsgpaket Licht & Sicht (LED-Scheinwerfer, Parksensoren vorne + hinten, Berganfahrassistent, u. v. m.Anschlussgarantie 3 Jahre (max. 100.000 km)

 
15.370,00 €
Einmalige Sonderzahlung 1.500,00 €
Eff. Zinssatz 1,99 %
Laufzeit 48 Monate
Jährliche Fahrleistung 10.000km
Monatliche Rate 129,00 €
optional: inkl. Wartung & Inspektion* 22,21 € / Monat
Schlussrate 9.499,75 €

Kraftstoffverbrauch in l/100 km, innerorts: 6,5-6,4; außerorts: 4,3; kombiniert: 5,1-5,0. CO2-Emission, kombiniert: 113-111 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007). Effizienzklasse: B2

 

1Ein Angebot der ŠKODA Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunter lagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt.

2Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen „neuen europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.skoda.de/wltp

 

*Wartung & Inspektion

Gilt für:

  • Neuwagen
  • Vorführwagen bis 6 Monate / 10.000 km

Leistungsinhalte:

Folgende Wartungs- und Inspektionsarbeiten gem. Herstellervorgabe werden
im Rahmen der Dienstleistung innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit und
bis zu der vereinbarten Gesamtfahrleistung durchgeführt und bezahlt.

  • Inspektionen
  • Motorölwechsel inkl. Ölfilter
  • Ölwechsel Automatikgetriebe inkl. Filter
  • Ölwechsel Haldex
  • Ersatz Luftfilter
  • Ersatz Pollenfilter
  • Ersatz Kraftstofffilter
  • Ersatz Gasfilter (BiFuel Fahrzeuge)
  • Ersatz Zündkerzen
  • Bremsflüssigkeitswechsel
  • Einstellen der Scheinwerfer
  • Reinigung Wasserkasten
  • Wartung Schiebedach

Maßgeblich sind die Wartungsintervallanzeige und/ oder die Angaben im Service-Heft des Fahrzeuges. Die vereinbarte Gesamtfahrleistung entspricht der jährlichen Fahrleistung bezogen auf die vereinbarte Vertragsdauer in Jahren.

Darüber hinaus wird pro Wartung bzw. Inspektion Ersatzmobilität durch Übernahme der entstehenden Kosten zur Wiederherstellung der Mobilität (z. B. für Werkstattersatzwagen, Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi-Gutschein) bis zu einem Höchstbetrag von 35,00 Euro zzgl. USt. gewährt.

Ausschlüsse:

Nicht eingeschlossen sind:

  • weitere Arbeiten, die nicht explizit unter 3. Leistungsumfang genannt sind, insbesondere:
    • Lack- und Karosseriearbeiten
    • Nachfüllflüssigkeiten wie z. B. Zusätze für die Scheibenwaschanlage, AdBlue® oder Nachfüllöl
    • Fahrzeugpflege, Zusatzangebote der Werkstätten bzw. Wartungsarbeiten, die nicht vom Hersteller vorgeschrieben sind, wie z. B. Frühlings-, Winter- oder Klimaservice
    • Gebühren für Hauptuntersuchung (inkl. Abgasuntersuchung)
    • UVV-Prüfung gem. § 57 DGUV Vorschrift 70